Rechtsgebiete

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Allgemeinpraxis mit Spezialisten

Wir sind zunächst einmal eine typische Allgemeinpraxis und sehen uns als erste Anlaufstelle für Ihre rechtlichen Probleme. Für die üblichen juristischen Fragen haben wir in der Regel eine Antwort parat. Daneben verfügen wir in mehreren Rechtsgebieten über besondere Kenntnisse und ausgewiesene Spezialisierungen.

Wir weisen den Weg durch den Dschungel der Sozialversicherungen. Alexandra Meichssner verfügt aufgrund Ihrer Vita über vertiefte Kenntnisse im Bereich der AHV, IV, EO usw. und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, Einsprache zu erheben und Beschwerde einzureichen.

Wir bieten jedem Staatsanwalt Paroli. Stefan Meichssner befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht, übernimmt seit vielen Jahren Verteidigungen in kantonalen und Bundesstrafverfahren. Er kennt Ihre Rechte und garantiert mit dem Gütesiegel “Fachanwalt SAV Strafrecht“, dass Sie ein faires Verfahren erhalten.

Wir begleiten Sie, damit Ihr Bauprojekt nicht zu einem Fass ohne Boden wird. Stefan Meichssner konnte schon im ersten Rechtspraktikum Erfahrungen im Bau- und Planungsrecht sammeln. Seither begleitet er Bauherren und Nachbarn im öffentlichen Baurecht und berät er Unternehmer in der Vertragsgestaltung. Er bildet sich stetig weiter.

Wir schreiben für Sie wasserdichte Verträge. Alexandra Meichssner und Stefan Meichssner verfügen über eine lange Erfahrung in Sachen Vertragsgestaltung und -auslegung. Sie wissen, worauf es ankommt und wie teure gerichtliche Streitereien durch gute Vertragsgestaltung von vornherein vermieden werden.

Datenschutz ist für uns kein Buch mit sieben Siegeln. Alexandra Meichssner sorgt dafür, dass Sie keine Probleme mit dem Datenschutz erhalten. Sie überblickt die unzähligen Vorschriften in vielen Gesetzen, wovon Sie und Ihr Unternehmen profitieren.

Trennungen und Scheidungen sind heute fast alltäglich. Dennoch gilt es, den Kinderbedürfnissen Rechnung zu tragen, den Unterhalt adäquat zu regeln und die Finanzen gerecht aufzuteilen. Alexandra Meichssner und Stefan Meichssner verfassen für Sie Scheidungskonventionen oder setzen Ihre Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch.

Ein Urteil nützt nichts, wenn der Schuldner trotzdem nicht bezahlt. Wir kümmern uns um die Zwangsvollstreckung rechtskräftiger Urteile. Bei Bedarf lässt Stefan Meichssner für Sie vorsorglich Arrest auf Vermögenswerte des Schuldners legen oder besorgt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der Schweiz.