Parteientschädigung für erstrittene unentgeltliche Rechtspflege

Dr. Stefan Meichssner kommentiert in der Fachzeitschrift Forumpoenale 6/2024 eine Entscheidung des Bundesgerichts vom 22. Januar 2024 (BGer 7B_795/2023).

Thema bildet der Anspruch auf eine „reguläre“ Parteientschädigung in einem Fall, in dem der Beschwerdeführer in einem Verwaltungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erfolgreich erstritten hat. Das Kantonsgericht hatte eine Parteientschädigung gestützt auf das Luzerner Recht (VRG/LU) verweigert und trotz Obsiegen „nur“ die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.