Gerichtsverfahren bringen selten den erwünschten Erfolg. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten gibt es letztlich nur „lose-lose“-Situationen. Selbst bei Forderungsangelegenheiten sind Gerichtsverfahren schon wegen der Kosten und der Dauer belastend und auch bei guter Ausgangslage risikobehaftet. Der Staat schafft es mit seiner trägen und teuren Justiz immer weniger, den Rechtssuchenden innerhalb nützlicher Zeit für moderate Gebühren eine pragmatische Lösung anzubieten. Für viele Anwälte steht das Honorar im Vordergrund, das sich häufig nach dem Zeitaufwand berechnet, was gegen schnelle Lösungen spricht. Auch ein normaler Prozess kann über mehrere Instanzen mehrere Jahre dauern.
Als Alternative bietet sich die Mediation an. Mediation meint strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Dritte trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.
In einem Fall mit einem Ehepaar mit mehreren Kindern konnten wir im Rahmen der Mediation eine umfassende Scheidungskonvention außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erzielen. Die Eheleute trafen sich in mehreren Sitzungen unter unserer Anleitung. Wir vermittelten zwischen den unterschiedlichen Positionen und führten die Eheleute an die Lösung der zu regelnden Punkte wie Kinder, Unterhalt und Güterrecht heran. Für das Haus konnte mit Einbezug der Bank und Pensionskasse und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der minderjährigen Kinder eine zweckmäßige Lösung über den Tag der Scheidung hinaus gefunden werden. Auch wenn wir aufgrund unseres juristischen Sachverstands Lösungsvorschläge machten, waren es stets die Eheleute, die ohne äußeren Druck durch Gegenanwalt und Gericht gemeinsam entschieden. So entstand eine „win-win“-Situation, bei der wir ganz am Schluss die von beiden unterzeichnete Scheidungskonvention beim Gericht einreichen konnten. Das Gericht musste die Konvention zu einer reduzierten Gebühr „nur“ noch absegnen; zu der Anhörung mussten wir unsere Mandanten nicht einmal begleiten.
Die Kosten sind zwar auf den ersten Blick hoch – mehr als ein durchschnittliches Monatsgehalt -, doch in Relation zu den potentiellen Kosten in einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten über mehrere Instanzen sind sie gering – und vor allem von den Parteien selbst steuerbar.
(Foto: Stefan Meichssner, Athabasca Falls, Alberta/Canada, Oct. 2003)