Mediation als günstige Alternative zum „Scheidungskrieg“

Sie sind verheiratet und wollen sich trennen bzw. scheiden, wissen aber nicht, welche Möglichkeiten Sie haben? Oder Sie sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsame Kinder und wissen nicht, was es zu regeln gilt? Für Sie ist aber klar, dass Sie eine faire und für Sie maßgeschneiderte Lösung finden möchten, ohne sich in Streitereien zu verlieren?

Dann bietet sich die gemeinsame Erarbeitung einer Trennungsvereinbarung, einer Scheidungskonvention oder einer Unterhaltsregelung an. Mithilfe einer ausgebildeten Mediatorin werden Sie die mit der Trennung einhergehenden Konfliktthemen konstruktiv bearbeiten und eine rechtlich verbindliche, auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung erarbeiten.

Bei der Mediation geht es nicht etwa um Paartherapie. Es geht darum, in einem strukturieren Verfahren die gemeinsamen Konfliktthemen zu bearbeiten, dabei den Dialog zwischen den Parteien zu verbessern und schließlich die Konfliktparteien darin zu unterstützen, die für sie richtige und rechtlich umsetzbare Lösung zu finden.

Der Weg über die Mediation mit einer gemeinsam ausgewählten Mediatorin ist oft kostengünstiger als die Verhandlungen über je eigene Anwälte. Wer welche Kosten tragen soll, ist Teil der Mediation. Zudem bezahlen mittlerweile viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Erarbeitung einer Trennungs- oder Unterhaltsvereinbarung bzw. einer Scheidungskonvention durch eine Mediatorin, obwohl familienrechtliche Streitigkeiten sonst nicht gedeckt sind.

Auch Gerichte haben angefangen, vom in der Zivilprozessordnung verankerten Instrument der Mediation zu nutzen (vgl. Art. 213 ff. ZPO) und den Prozessparteien während eines hängigen Verfahrens eine Mediation zu empfehlen oder sie dazu aufzufordern (vgl. Art. 214 Abs. 2 ZGB). Dabei kann in kindesrechtlichen Angelegenheiten auch ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden (vgl. Art. 218 ZPO).

Klingt das für Sie nach dem richtigen Weg, melden Sie sich unverbindlich. Meichssner Rechtsanwälte bietet Mediationen an – auch und gerade im Familienrecht. Hier gilt unser Motto »Wir regeln das» im Sinne von «Wir helfen Ihnen, das eigenverantwortlich zu regeln».

Zweistufige Methode bei Kinderunterhalt

Das Bundesgericht stellt mit Urteil 5A_311/2019 vom 11. November 2020 einheitliche Grundsätze für die Berechnung des gebührenden Kinderunterhalts auf, indem es fortan die Berechnung des Kinderunterhalts nach der sog. zweistufigen Methode anordnet. Das Oberste Gericht hält weiter fest, dass beide Elternteile grundsätzlich ein jeder nach seinen Kräften für den in Form von Pflege, Erziehung und Geld zu erbringenden Unterhalt sorgen (vgl. Art. 276 ZGB).

Steht das Kind unter der alternierenden Obhut der Elternteile, sind die finanziellen Lasten bei ähnlicher Leistungsfähigkeit umgekehrt proportional zu den Betreuungsanteilen zu tragen. (vgl. Urteil 5A_727/2018 vom 22. August 2019), bei je hälftigen Betreuungsanteilen proportional zur Leistungsfähigkeit (vgl. Urteil 5A_743/2017 vom 22. Mai 2019) und bei gleichzeitig asymmetrischen Betreuungsumfang und Leistungsgefälle der sich daraus ergebenden Matrix. So sind die Kindesunterhaltsbeiträge bei gleichen Betreuungsanteilen nach Massgabe der jeweiligen Leistungsfähigkeit auf die Eltern aufzuteilen und bei gleicher Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Betreuungsanteile. Eine Korrektur muss jedoch erfolgen, wo der mehrheitlich betreuende Elternteil leistungsfähiger ist als der andere.

Noch vor Publikation dieses Leitentscheides finden unsere Mandanten im Rahmen einer mediativ ausgehandelten Scheidungskonvention eine diesen Grundsätzen entsprechende Lösung. Sie vereinbaren die alternierende Obhut und den Kinderunterhalt unter Berücksichtigung ihrer Betreuungsquoten und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Neue Kampagne lanciert

Wir verfallen auch bei außerordentlichen Lagen nicht in Hysterie und bleiben auf dem Boden. Gerade dann, wenn Ihre Rechte besonders gefährdet sind, wollen Sie sich auf professionelle Unterstützung und realistische Risikoeinschätzung verlassen können. Bei uns sind Sie richtig. Mit Beratung, Mediation und Vertretung schützen wir Sie.

Mediation – der günstige und selbstbestimmte Weg zur Konfliktbeilegung

Gerichtsverfahren bringen selten den erwünschten Erfolg. Bei familienrechtlichen Streitigkeiten gibt es letztlich nur „lose-lose“-Situationen. Selbst bei Forderungsangelegenheiten  sind Gerichtsverfahren schon wegen der Kosten und der Dauer belastend und auch bei guter Ausgangslage risikobehaftet. Der Staat schafft es mit seiner trägen und teuren Justiz immer weniger, den Rechtssuchenden innerhalb nützlicher Zeit für moderate Gebühren eine pragmatische Lösung anzubieten. Für viele Anwälte steht das Honorar im Vordergrund, das sich häufig nach dem Zeitaufwand berechnet, was gegen schnelle Lösungen spricht. Auch ein normaler Prozess kann über mehrere Instanzen mehrere Jahre dauern.

Als Alternative bietet sich die Mediation an. Mediation meint strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Dritte trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

In einem Fall mit einem Ehepaar mit mehreren Kindern konnten wir im Rahmen der Mediation eine umfassende Scheidungskonvention außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erzielen. Die Eheleute trafen sich in mehreren Sitzungen unter unserer Anleitung. Wir vermittelten zwischen den unterschiedlichen Positionen und führten die Eheleute an die Lösung der zu regelnden Punkte wie Kinder, Unterhalt und Güterrecht heran. Für das Haus konnte mit Einbezug der Bank und Pensionskasse und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der minderjährigen Kinder eine zweckmäßige Lösung über den Tag der Scheidung hinaus gefunden werden. Auch wenn wir aufgrund unseres juristischen Sachverstands Lösungsvorschläge machten, waren es stets die Eheleute, die ohne äußeren Druck durch Gegenanwalt und Gericht gemeinsam entschieden. So entstand eine „win-win“-Situation, bei der wir ganz am Schluss die von beiden unterzeichnete Scheidungskonvention beim Gericht einreichen konnten. Das Gericht musste die Konvention zu einer reduzierten Gebühr „nur“ noch absegnen; zu der Anhörung mussten wir unsere Mandanten nicht einmal begleiten.

Die Kosten sind zwar auf den ersten Blick hoch – mehr als ein durchschnittliches Monatsgehalt -, doch in Relation zu den potentiellen Kosten in einem streitigen Verfahren mit zwei Anwälten über mehrere Instanzen sind sie gering – und vor allem von den Parteien selbst steuerbar.

(Foto: Stefan Meichssner, Athabasca Falls, Alberta/Canada, Oct. 2003)