Corona: Wir bleiben normal

Für einmal stellen wir Ihnen keinen aktuellen Fall, sondern ein aktuelles Dokument vor. Es sagt sehr viel über den Zustand von Staat und Gesellschaft aus. Es handelt sich um die „Konsultation des Bundesrats zu weitergehenden Massnahmen“ vom 10. Dezember 2021 mit zwei Varianten.

Wir möchten das Dokument an dieser Stelle nicht kommentieren. Denn wir stehen mehr denn je allen Menschen zur Verfügung, die unsere Hilfe auf der juristischen Ebene benötigen, gleichgültig, welche Einstellung, Hautfarbe, Ausrichtung, welchen Status und Zustand sie haben. Wir sind überzeugt, dass alle Menschen frei geboren sind und keine Regierung und kein Parlament dieser Welt diese Freiheit wegnehmen oder auch nur ohne triftigen Grund bzw. nachvollziehbare Begründung einschränken darf. Stünde dies nicht in der Verfassung, wäre es Naturgesetz.

Aktuell sehen wir, wie unfähig die Politik, wie unreif die Gesellschaft, wie gleichgeschaltet die Medien und wie gefährlich der Staat ist. Bei letzterem setzen wir an. Wenn es um staatliche Angriffe auf Ihre Freiheit geht, stehen wir hin – für Sie und mit Ihnen.

Und uns müssen Sie garantiert kein Zertifikat vorweisen. Wir verstehen uns auch nicht als willige Vollstrecker der Regierung bezüglich Abstands- und Bekleidungsvorschriften, die wir selbst nicht im Ansatz nachvollziehen können.

 

Das Grundrecht auf unentgeltliche Rechtspflege

Das Grundrecht auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV), Dissertation 2007, Basel 2008. Informieren Sie sich hier über den Inhalt.

„Ein umfassendes Werk mit hohem praktischem Nutzen. Für Anwälte mit unentgeltlichen Mandaten unverzichtbar“ (plädoyer 5/2008)

„(…) behandelt der Autor das Thema umfassend unter allen Aspekten. Die zahlreichen Verweise auf Literatur und Rechtsprechung erleichtern die Vertiefung einzelner Fragen“ (Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 3/2010)

Foto: Berlin Reichstag, by Stefan Meichssner (Oktober 2011)