Zum 1. Februar 2021 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit Corona neue Strafbestimmungen erlassen.
Gemäß Art. 13 der „Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie“ z.B. wird nun schon das fahrlässige Nichttragen der demütigenden Gesichtswindel in gewissen Bereichen bestraft. Auch das Stehen (!) in den wenigen Restaurationsbetrieben, die überhaupt noch offen haben, ist strafbar, allerdings nur wenn man vorsätzlich steht bzw. mit Vorsatz gegen die „Sitzpflicht“ verstößt. Die Leserin und der Leser möge die Willkür und Unverhältnismäßigkeit solcher Bestimmungen selbst erkennen.
Der eigentliche Tabubruch, gegen den sich aber auffallend wenig Widerstand regt, ergibt sich aus dem Verbot, sich nicht mit mehr als vier anderen Menschen zusammenzutun (vgl. Art. 6 Abs. 2 i.V.m. Art. 13 Bst. d der Verordnung). Hier wird der Mensch allein aufgrund seines Menscheins bestraft. Soziale Kontakte sind in einem Maße beschränkt, das den Kern der persönlichen Freiheit verletzt. Jeder Mensch gilt nun per se als Gefährder. So werden die abstrakten Gefährdungsdelikte ad absurdum geführt, weil neu allein die Existenz als Mensch gefährlich ist (vgl. das lesenswerte Urteil des Amtsgerichts Weimar 11. Januar 2021 zum Thüringer Kontaktverbot). Das verwaltungsrechtliche Störerprinzip scheint sich ebenfalls sang- und klanglos verabschiedet zu haben.
Bemerkenswert ist sodann der bundesrätliche Hinweis auf „zivilgesellschaftliche Kundgebungen“ Art. 13 Bst. i der Verordnung. Hätten wir eine funktionierende Zivilgesellschaft, gäbe es keine derart tiefgreifende, unverhältnismäßige, willkürliche, flächendeckende Grundrechtseingriffe zu Lasten aller, sondern gezielte Maßnahmen zugunsten der Betroffenen, und wären für die Bewältigung der medizinischen Herausforderung kaum Strafbestimmungen nötig.
Die Erkenntnis, dass allzu vielen Bürgerinnen und Bürgern im aufgeklärten Europa Rechtsstaat und Freiheitsrechte nichts wert sind, ist das Enttäuschendste in dieser Krise. Erschreckend ist auch, wie sehr die breite Masse das von subventionierten Mainstream- und Staatsmedien gepushte Narrativ jenseits von Evidenz unkritisch als „Wahrheit“ akzeptiert und die täglichen Beleidigungen ihres Verstandes über sich ergehen lässt. Wohl nur so ist erklärbar, wie es zu einem Massenphänomen mit totalitären Zügen und einer Gleichschaltung aller maßgeblichen Akteure im Hinblick auf den angestrebten „Endsieg“ über ein (!) Virus kommen konnte. Es stimmt traurig und wütend und schädigt bei vielen nachhaltig das Vertrauen, wenn ausgerechnet diejenigen, die von der Pandemie selbst nicht betroffen sind, am meisten unter der nie dagewesenen Behördenwillkür leiden und am Schluss gar noch die Maßnahmen, die sie ruinieren und um ihre Zukunft bringen, bezahlen müssen.
Im Übrigen stehen wir für Fragen zu Corona-Strafbestimmungen und auch Corona-Hilfen unserer Leserschaft gerne zur Verfügung. Wir kämpfen für Sie – mehr denn je!