Corona-Erwerbsersatz für Unterhaltungsbranche

Seit Monaten leiden vor allem Selbständigerwerbende unter den einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Gerade für unsere Mandanten, die selbständig in der Unterhaltsungsbranche tätig sind, zeigen die Maßnahmen einschneidende wirtschaftliche Folgen: Der Umsatz ist weggebrochen. Zwar war ihnen die Arbeit an sich auch während des Lockdowns nicht verboten, sehr wohl aber die Großveranstaltungen, wo sie ihre Dienstleitungen anbieten. Die anhaltende Unsicherheit und Unplanbarkeit sind weiterhin Gift für ihr Geschäft.

Die vom Bundesrat am 20. März 2020 beschlossene Entschädigung (vgl. COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall) entschädigt die Betroffenen in Form eines Taggeldes basierend auf dem zuvor durchschnittlich erzielten Einkommen. Die Ausgleichskassen ziehen dafür den gemeldeten AHV-pflichtigen Lohn bei. Sind die bei der Ausgleichskasse gemeldeten Lohndaten aber nicht aktuell, weil z.B. die für die Ausgleichskassen maßgebenden Steuerdaten noch fehlen, können die Corona-Erwerbsersatz-Entschädigungen zu tief ausfallen.

Konkret kann vom Corona-Erwerbsersatz profitieren, wer:

  • als Arbeitnehmender oder Selbständigerwerbender die Erwerbstätigkeit infolge Ausfalls der Fremdbetreuung von unter 12-jährigen Kinder unterbrechen musste;
  • seine Erwerbstätigkeit infolge ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne unterbrechen musste;
  • als Selbstständigerwerbender infolge Betriebsschliessung nach Art. 6. Abs. 2 COVID-19-Verordnung 2 einen Erwerbsausfall erlitten hat;
  • als Selbstständigerwerbender wegen einer abgesagten Veranstaltung aufgrund des behördlichen Veranstaltungsverbots einen Erwerbsausfall erlitten hat

(vgl. Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus – Corona-Erwerbsersatz; KS CE 6)

Nicht nur zu Corona-Zeiten ist es wichtig, als Selbständigerwerbende Veränderungen im Einkommen regelmäßig der Ausgleichskasse zu melden und sich nicht auf die zum Teil Jahre später erfolgenden Steuermeldungen zu verlassen. So lassen sich im Übrigen auch Verzugszinsforderungen auf AHV-Beiträgen vermeiden. In unserem Fall konnten wir dank aktualisierter Steuerveranlagung und unserer Kontakte mit den zuständigen Stellen rasch eine höhere Entschädigung erwirken. Im Dschungel der ständig ändernden Normen und während der Corona-Hysterie behalten wir für Sie den Überblick.

Lockdown, Exit – und Revival der Willkür

An dieser Stelle möchten wir eigentlich die Corona-Krise rechtlich würdigen, die Verfassungsmäßigkeit der Grundrechtseingriffe gemäß den bundesrätlichen Notverordnungen diskutieren, über Kompetenzen des Bundesrates sprechen und über die Abwesenheit des Kontrollorgans Parlaments sinnieren.

Allein, wir wissen nicht wo anfangen und würden, hätten wir den Anfang geschafft, nie fertig!

Nie mehr seit dem 2. Weltkrieg wurde derart stark in die Grundrechte der Bürger eingegriffen, Versammlungen verboten, die persönliche Freiheit ausgehöhlt, das urschweizerische Vereinsleben abgewürgt, die Wirschaftsfreiheit im Kern getroffen, wurden das Recht auf Bildung, die Bewegungsfreiheit, die Religionsfreiheit, der Zugang zur Justiz etc. massiv eingeschränkt. Die Grenzen dicht, die Regale leer wie damals in der DDR, die EU endgültig als teure, überflüssige Schönwetterveranstaltung entlarvt. Kinder werden von der Polizei von Spielplätzen vertrieben. Jugendliche dürfen nicht mehr Fußball spielen. Schulen geschlossen, Unis zu, Lehrabschlussprüfungen ungewiss. Besuche von Familienangehörigen im Nachbarland sind verboten. Wer seine Kinder besucht, wird bestraft. Gesellschaftliches Beisammensein ist außer Kraft gesetzt. Großmütter werden weggesperrt. Kein Feierabendbier. Kein Kino. Kein Theater. Keine Skitour zu einer Berghütte. Keine Eishockey-Weltmeisterschaft. Fahrräder darf man im selben Laden reparieren, aber nicht kaufen. Material für den Garten darf man nicht mehr im Laden kaufen, aber man kann es nach Vorbestellung genau dort abholen. Krippen, vorher gefördert, werden im Stich gelassen. ÖV, vorher gefördert, nun verteufelt. Die Justiz verabschiedet sich ins Homeoffice und reduziert den Betrieb. Politik und Medien schaffen es diesmal auf perfekte Weise, in ihrer ungesunden Symbiose Angst zu verbreiten. Die SRG lässt sich von Bersets Bundespropagandaministerium einspannen. Eben zurück von einer herrlichen Jurawanderung, müssen wir uns von einem Medienbeamten als Tubel beschimpfen lassen. Die Regierung schließt die Schulen für die Kleinen und erzieht nun statt dessen die Großen. Der Bundesrat macht auf Notrecht, ruft die größte Mobilmachung seit dem Krieg aus. Gewählte Parlamentarier schauen zu, anstatt die Regierung in die Schranken zu weisen. Die Wirtschaft wird heruntergefahren und gleichzeitig mit Milliarden Steuergeldern unterstützt. KMU werden an die Wand gefahren. Unter dem Eindruck der Überforderung in Italien schritt man hierzulande und anderswo zum Lockdown. Stimmen, die zur Vernunft und Zurückhaltung ermahnten, wurden mundtot gemacht. Eines der teuersten Gesundheitswesen der Welt, das gemäß ursprünglicher Rechtfertigung wegen der großen Welle geschont werden sollte, meldet nun Kurzarbeit an.

Wohl noch nie zuvor wurde auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei staatlichen Maßnahmen komplett verzichtet. Wohl noch nie wurde in diesem Land ein Interesse, nämlich das der Gesundheit einer kleinen Minderheit, über alle anderen Interessen gestellt, ohne jegliche Interessenabwägung. Maximale Gesundheit lautet die Devise. Leben um jeden Preis. Man nimmt gigantische wirtschaftliche Kosten und unabschätzbare soziale Folgen in Kauf, ohne dass das Sterben wirklich verhindert werden kann. Beim Rauchen oder im Kampf gegen Krebs gab es niemals derartige Einschränkungen, obwohl dort die Todesrate um ein Vielfaches höher ist. Bei anderen Grippewellen wurde noch nie und in keinem Land der totale Lockdown von oben angeordnet.

Genauso willkürlich, wie man in den Lockdown geschlittert ist, gestaltet man nun den Exit. Schon werden nach altbekannter Art „Experten“ vorgeschoben, die Angst vor einer weiteren Welle schüren. Nur so kann man den Lockdown überhaupt noch rechtfertigen. Ginge es nach den einflussreichen Epidemiologen, müssten man die gesamte Bevölkerung solange einschließen, bis ein Impfstoff gefunden wurde.

Hier brechen wir ab. Ansonsten schlägt die Enttäuschung noch in Wut um. Hätten wir nicht ohnehin schon längst die Mainstream-Medien abbestellt, jetzt wäre Gelegenheit dazu. Statt dessen schauen wir nach vorne und planen  lieber unseren nächsten Urlaub, wahrscheinlich im wunderschönen Schweden, wo man vernünftiger mit der Situation umgeht.

Bis dahin gilt: Wir sind für unsere Klienten jederzeit da. Wir verabschieden uns nicht ins Homeoffice. Wir kommunzieren nur im Notfall oder bei Risikogruppen über Skype. Wir unterstützen Sie weiterhin in gleicher Manier, vielleicht mit etwas mehr Abstand, aber auf jeden Fall mit der gewohnten Qualität und sehr gerne im persönlichen Gespräch.